Leistungsprüfung

Leistungsprüfungen in Bronze, Silber und Gold

Das BGVP-Leistungsabzeichen dient dem Hund und seinem Hundeführer zur Festigung und Erweiterung der in der BGVP durchgeführten Unterordnung. An dieser Prüfung können Hunde aller Rassen und Größen teilnehmen, die die BGVP abgelegt haben; zwischen BGVP und BGVP-Leistung muss ein Zeitraum von wenigstens 6 Monaten liegen. Die gesamte Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Hund eine Übung/einen Übungsteil verweigert oder abbricht.

Das BGVP-Leistungsabzeichen kann aufbauend in BRONZE, SILBER und GOLD erworben werden; ein Überspringen der Leistungsstufen ist nicht möglich. Bei erfolgreicher Prüfung muss bis zur nächsthöheren Leistungsprüfung mindestens ein Zeitraum von einem Jahr liegen. Im Begleithundepass wird jeweils die bestandene Prüfung bestätigt. Jeder erhält eine Urkunde und außerdem eine Bronzeplakette für den Hund bzw. bei den folgenden Stufen eine silber- bzw. goldfarbene Anstecknadel für den Hundeführer.

  1. Die Leistungsprüfung in „BRONZE“ kann mit 18 Monaten (1,5 Jahren) abgelegt werden.
  2. Die Leistungsprüfung in „SILBER“ kann mit 30 Monaten (2,5 Jahren) abgelegt werden.
  3. Die Leistungsprüfung in „GOLD“ kann mit 42 Monaten (3,5 Jahren) abgelegt werden.

Das BGVP-Leistungsabzeichen besteht aus drei Übungen. In der Übung 1 werden die Leinenführigkeit und Freifolge im Normal- und Laufschritt geprüft. Übung 2 beinhaltet „Sitz“, „Platz“ und „Steh“ aus der Bewegung. In der Übung 3 wird das Voraussenden mit Hinlegen und anschließendem Herankommen geprüft.
Bei der Leistungsprüfung SILBER und GOLD wird der Schwierigkeitsgrad durch Zusatzübungen heraufgesetzt.

Richtlinien 
Der Prüfungsleiter gibt in jedem Falle die Anordnung zur Ausführung der einzelnen Übungen. Die Anweisungen des PL müssen uneingeschränkt eingehalten werden. Die Übungen sollten sicher, zügig und freudig ausgeführt werden. Kehrtwendungen bzw. Richtungsänderungen sind ohne ein Kommando bzw. Sichtzeichen auszuführen. Jede Übung wird mit der Grundstellung begonnen und beendet. Der HF sollte während der Prüfung weder mit seinem Hund reden noch ihm Handzeichen geben.

Bei der Leistungsprüfung wird neben den Unterordnungs- und Führigkeitselementen, die ja schon Gegenstand der BGVP waren, insbesondere auf korrektes Verhalten des Hundeführers und des Hundes sowie ordnungsgemäße Durchführung der Übungen geachtet.

Hierzu gehören:

  1. Doppelkommandos sind untersagt.
  2. Hör- und Sichtzeichen sind auf Entfernung erlaubt.
  3. Auf Wiederholungen von Kommandos wird verzichtet.
  4. Der HF redet nicht mit dem Hund oder sieht sich nach ihm um.
  5. Es gibt keine Berührungen des Hundes während der Übungen.
  6. Der Hund läuft freudig und aufmerksam und folgt dem Rufen des HF sofort.
  7. Der Hund bleibt schon beim ersten Kommando stehen, sitzen oder liegen.
  8. Kommandos werden umgehend und willig umgesetzt.
  9. Der Hund bewegt sich sicher, zielstrebig und auf Kniehöhe des HF.
  10. Grundstellung und Vorsitz werden korrekt eingenommen.
  11. Übungsabläufe und Entfernungen werden korrekt eingehalten.
  12. Kommandos für Wendungen sind in den Leistungsprüfungen nicht mehr gestattet.

    Die Prüfung muss grundsätzlich erneut abgelegt werden, wenn:

  • … die jeweils festgelegte Mindestpunktzahl nicht erreicht wurde.
  • … sich der Hund gegenüber Menschen und anderen Hunden aggressiv zeigt.
  • … der Hund das Übungsgelände vorzeitig verlässt und somit die Prüfung abbricht.
  • … gegen die Regeln zum Verhalten auf dem Prüfungsgelände verstoßen wird (z.B. Lösen, Stachelwürger, Gewaltanwendungen).

Eine Wiederholung von Übungsteilen zu einem späteren Zeitpunkt ist auf Grund des hohen organisatorischen Aufwandes nicht vorgesehen. Die Prüflinge werden auf die nächsten Prüfungstermine hingewiesen. Die so gewonnene zusätzliche Übungszeit bis zur nächsten Prüfung ist dann in der Regel auch dringend erforderlich.
Prüfungswiederholungen sind bei einem Abbruch nach 4 Monaten möglich, bei nicht bestandener Prüfung nach 6 Monaten.