Prüfungen

Prüfungen

Die Begleithundeausbildung, die allen Rasse- und Mischlingshunden angeboten wird, ist keine Variante des Hundesports, sondern vielmehr die Vermittlung von Hilfen zur Erziehung eines Familienhundes, der vertrauensvoll, möglichst problemlos und gut sozialisiert mit seinen Menschen in einem eher partnerschaftlichen Verhältnis zusammenlebt.

Auf welche Prüfung(en) möchtet ihr euch vorbereiten?

Was beinhaltet die Ausbildung?

Wie schon der Begriff „Begleithund“ sagt, ist das vorrangige Ziel dieser Ausbildung, das Zusammenleben zwischen Hund und Mensch zu ermöglichen und zu erleichtern. Also ein Team zu formen, das bei allen sozialen Kontakten, ob nun Mensch oder Hund, bestehen kann.
In dieser Ausbildung stehen die sichere Führung – mit und ohne Leine – , die Unterordnung und die möglichst sofortige Umsetzung von Befehlen im Vordergrund.

Mitgliedschaft im IRJGV e.V.

Die Abnahme der BGVP-Prüfung ist eine Leistung des Vereins an seine Mitglieder! Es wird deshalb erwartet, dass die Hundeführer dem IRJGV e.V. angehören und in einer von der Landesgruppe anerkannten Ortsgruppe auf die Prüfung sorgfältig vorbereitet wurden.

Teilnahmebedingungen

  1. An der BGVP-Prüfung und den nachfolgenden Leistungsprüfungen können alle Hunde teilnehmen.
  2. Der Hund muss ein Mindestalter von einem Jahr (12 Monaten) haben.
  3. Die nachfolgende Bronzeprüfung kann in einem Mindestabstand von einem halben Jahr (Mindestalter: 18 Monate) folgen. Die Silber- und Gold-Prüfungen folgen jeweils in einem Mindestabstand von einem Jahr (Mindestalter: 30 bzw. 42 Monate). Eine Prüfungszulassung zur nächsten Prüfung kann bis zu 7 Tagen unterschritten werden.
  4. Bedingung für die Bronze-Prüfung ist die erfolgreich abgelegte BGVP-Prüfung. Voraussetzung für die Leistungsprüfung in Silber ist die erfolgreich abgelegte Bronze-Prüfung, und für die Leistungsprüfung in Gold die erfolgreich abgelegte Silber-Prüfung.
  5. Die Prüfungsunterlagen (Mitgliedsbescheinigung, Impfpass, Stammbuch) sind am Prüfungstag unaufgefordert den Prüfern vorzulegen.
  6. Ohne einen gültigen Nachweis über die sog. 7-fach-Impfung wird der Hund nicht zur Prüfung zugelassen.
  7. Bei der Vorstellung beim Richter sollte der Hund einen gesunden und lebhaften Eindruck hinterlassen. Offensichtlich kranke oder verwundete Hunde werden von der Prüfung ausgeschlossen. Wenn es zwischen dem Richter und dem Prüfungsleiter zu keiner Einigung über den Zustand des Hundes kommt, ist eine fach- und sachkundige Person (z.B. ein Tierarzt) zu konsultieren.
  8. Läufige und trächtige Hündinnen werden am Schluss geprüft.

Richtlinien zur Prüfung und das Verhalten bei der Prüfung

  1. Der Hundeführer stellt sich und seinen Hund beim Richter vor und übergibt die notwendigen Unterlagen.
  2. Die einzelnen Übungen sollten sicher, zügig und freudig ausgeführt werden.
  3. Die einzelnen Hörzeichen (HZ) und Sichtzeichen (SZ) des Hundeführers (HF) sind freigestellt und werden in den folgenden Ausführungen nur als Wunschvorstellung angegeben. Der HF sollte seine nicht der Prüfungsordnung (PO) entnommenen HZ und SZ mit dem Richter im Vorwege abstimmen.
  4. Der HF betritt und verlässt das Prüfungsgelände mit einem angeleiten Hund.
  5. Das Lösen des Hundes während der Prüfung führt zur Disqualifikation.
  6. Die Benutzung eines Stachelwürgers ist grundsätzlich nicht gestattet und führt zum Ausschluss.
  7. Gewaltanwendungen und übermäßig hartes Einwirken auf den Hund führt zum Ausschluss.
  8. Der Name des Hundes und ein HZ sind direkt hintereinander zu geben, um als ein Kommando gewertet zu werden.
  9. Immer dann, wenn sich der Hund von seinem HF entfernt hat und sich somit nicht im unmittelbaren Zugriff des HF befindet, ist ausdrücklich die Kombination von HZ und SZ erlaubt!
  10. Bei den Übungen mit Leinenführigkeit ist die Leine locker in der linken Hand zu halten.
  11. In der Freifolge ist die Leine beim HF zu verstauen (um den Körper hängen oder in die Tasche stecken). Die Leine darf nicht auf dem Platz abgelegt werden.
  12. Alle Übungen werden aus der Grundstellung (GS) begonnen und enden auch mit der GS. Das Kommando „Sitz“ ist zur Einnahme der GS gestattet.
  13. Motivation und die Bestätigung des Hundes kann nach jedem Übungsteil aus der GS heraus begonnen werden, nachdem der Richter den Übungsteil als abgeschlossen bestätigt hat.
  14. Leckerlies als Belohnung dürfen nach einem Übungsteil gegeben werden.
  15. Der HF darf während der Übungen, bis auf die erlaubten Kommandos, nicht mit seinem Hund sprechen, ihm unerlaubte Handzeichen geben, sich nach ihm umdrehen oder den Hund anfassen.
  16. Eine Übung kann dann wiederholt werden, wenn dies in der Übungsbeschreibung festgehalten ist oder der Prüfer dazu auffordert.
  17. Den Anweisungen der Prüfer ist zwingend Folge zu leisten. Unstimmigkeiten werden an den Prüfungsleiter herangetragen und mit ihm geklärt.
  18. Nimmt der Hund bei den Übungen eine falsche Position ein, erfolgt keine Bewertung, korrigiert der HF, erfolgt eine Teilbewertung. Der HF wird angehalten, Fehlverhalten des Hundes immer zu korrigieren.
  19. Bei der BGVP werden Kommandos für Links-, Rechts- und Kehrtwendungen zugestanden. Damit wird allerdings in Kauf genommen, dass die Körpersprachen-Bindung vernachlässigt wird.

Der Begleithundepass

Dem HF wird mit der Aushändigung des BGVP-Passes bestätigt, dass der Hund zum Zeitpunkt der Prüfung die erforderliche Leistung erbracht hat. Außerdem wird dokumentiert, dass der HF einen Sachkundetest mit Erfolg abgelegt hat.

Im BGVP-Pass und ggf. im Anhang an die Ahnentafel wird die jeweils bestandene Prüfung bestätigt. Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde.

Die Bewertung (Punkte, Fehler und Schwächen) ist dem Prüfling mitzuteilen bzw. zu erklären. Grundsätzlich sollte in einem abschließenden Gespräch die erbrachte Leistung anerkannt und die Prüflinge und insbesondere die Jugendlichen zur Teilnahme an den weiterführenden Leistungskursen motiviert werden.

Allgemeine Voraussetzungen

  1. Die BGVP- und Leistungsprüfung kann nur von Richtern durchgeführt werden, die von der Landesgruppe beauftragt und ausreichend legitimiert sind.
  2. Es wird dem Prüfer freigestellt, sich einen Helfer mitzunehmen.
  3. Die Landesgruppe wird je nach Anzahl der Prüflinge eine ausreichende Anzahl Richter entsenden.
  4. Für die BGVP muss von den HF ein Sachkundetest abgelegt werden.
  5. Bei Uneinigkeit der Richter entscheidet der Oberrichter, der aus Gründen der Objektivität aus einer anderen Gruppe kommen sollte.
  6. Die ausrichtende Ortsgruppe vereinbart rechtzeitig (4 Wochen vorher) einen Prüfungstermin bei der Landesgruppe und meldet die Prüflinge per Mitgliedsnummer und einem Hinweis auf bereits erbrachte Prüfungen an.
  7. Sie bestellt ferner einen Prüfungsleiter, der Ansprechpartner für die Prüfer ist. An einem Prüfungstag sollten nicht mehr als 10 Hunde pro Richter angemeldet werden.
  8. Die ausrichtende Ortsgruppe stellt ein geeignetes Gelände für die Prüfungen zur Verfügung.
  9. Der Parcours wird von der OG selbst aufgebaut und vom Prüfer abgenommen.
  10. Die einzelnen Übungen der BGVP sind vom Grundsatz her festgelegt und für die Prüfer und die Prüflinge bindend.
  11. Der Prüfer gibt die Anweisungen zur Ausführung der BGVP-Übungen. Die Anweisungen der Prüfer müssen eingehalten werden. Ebenso kann der Prüfer bei Unsicherheit in der Beurteilung eine Übung ganz oder teilweise wiederholen lassen.
  12. Um den Prüflingen den Ablauf zu erleichtern und die immer vorhandene Nervosität abzubauen, empfiehlt es sich, die einzelnen Übungsteile als Parcours einzurichten und durch Hütchen, Stangen oder ähnliches zu markieren.

Wann ist eine Prüfung bestanden?

Die Prüfungen werden nach einem Punktesystem durchgeführt, um die Qualität zu gewährleisten und die Vergleichbarkeit zwischen anderen Gruppen zu ermöglichen, und um an BGVP-Wettbewerben oder -Meisterschaften teilnehmen zu können.