Bevor man die Begleithundeprüfung (BGVP) überhaupt ablegen kann benötigt man vorab die Sachkundeprüfung des/r Hundehalters/Hundehalterin.
Der Sachkundenachweis ist der erste Schritt zur BGVP.
Wir haben durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung die Berechtigung erhalten, Sachkundeprüfungen nach § 3 Abs. 3 NHundG (neues Hundegesetz) durchzuführen.