Die Begleithunde-, Gehorsams-, Verkehrssicherheitsprüfung (BGVP) inkl. Sachkunde
Allgemeines
Die BGVP ist der Abschluss der Begleithundeausbildung. Mit der BGVP ist kein Leistungswettbewerb verbunden; sie wird daher
nur mit „bestanden“ oder auch „nicht bestanden“ beurteilt und im erfolgreichen Falle durch das Ausstellen des
Begleithundepasses des Internationalen Rasse-, Jagd- und Gebrauchshundeverbandes (IRJGV) bestätigt.
Zulassung
Teilnehmende Hunde sollten zum Zeitpunkt der Prüfung möglichst 12 Monate alt sein. Wie schon bei der Ausbildung, muss eine
gültige Bescheinigung über die Tollwutimpfung vorgelegt werden. Offensichtlich kranke oder verwundete Hunde dürfen nicht
teilnehmen; läufige Hündinnen starten am Ende der Prüfungen. Problemhunde, die am Ende der Ausbildung noch aggressives
Verhalten gegenüber Personen oder anderen Hunden zeigen, können zur Prüfung nicht zugelassen werden.
Grundsätzliches
Der Hundeführer führt seinen Hund mit durchhängender Leine bzw. in der Freifolge (ohne Leine) an seiner linken Seite; in
begründeten Ausnahmen kann der Hund rechts geführt werden. Der Hund soll Richtungsänderungen und Wendungen bereitwillig
annehmen. Bei aggressivem Verhalten des Hundes in der Prüfung gilt diese Prüfung als „nicht bestanden“.
Die BGVP besteht aus drei aufeinander aufbauenden Prüfungen:
Die Verkehrs- und Sozialverhaltensprüfung
Dieser Prüfungsteil ist das Kernstück der BGVP! Dieses kommt schon dadurch zum Ausdruck, dass das Bestehen dieser Aufgabe
für einen erfolgreichen Abschluss der Gesamtprüfung notwendig ist. Die recht unterschiedlichen Lebensbedingungen verlangen
von dem Prüfer ein gewisses Maß an Flexibilität, um die Übungselemente an den entsprechenden Lebensraum (Land/Großstadt)
anzupassen. Jedoch sind für alle Hunde die Anforderungen an ein sicheres Verkehrsverhalten und einen sozial verträglichen
Umgang gleich.
Die Begleithundevielseitigkeitsprüfung (BGVP)
Die BGVP besteht aus zwei in sich abgeschlossenen Prüfungsteilen, die getrennt von einander bewertet werden. Die Reihenfolge
der Prüfungen ist nicht festgelegt, jedoch ist das erfolgreiche Abschneiden bei der Sozialverhaltens- und Verkehrsprüfung
die Voraussetzung für das Bestehen der Gesamtprüfung und damit Bedingung für die Aushändigung des BGVP-Passes. Die jeweils
festgelegte Mindestpunktzahl muss bei beiden Prüfungsteilen erreicht werden: